
Wenn Du bei einer australischen Behörde einen Antrag auf Berufsanerkennung oder einen Visumsantrag stellen willst, so musst Du Dich mit zwei Arten von Beglaubigungen auseinandersetzen.
Die Behörden erwarten zum einen „certified copies“, zum anderen „certified translations“.
In beiden Fällen handelt es sich im Deutschen um das Wort „beglaubigt“ – die dahinter stehenden Verfahren und Bedeutungen sind aber völlig unterschiedlich.
Die Beglaubigung von Kopien
Dieser Vorgang steht wahrscheinlich am Anfang Deines Prozesses. Eine Kopie beglaubigen bedeutet, daß derjenige, der eine Kopie anfertigt, offiziell bestätigt, dass die Kopie formal mit dem Original übereinstimmt, von dem die Kopie gezogen wurde.
In Deutschland sind das Amtspersonen, z.B. Stadt- und Gemeindeverwaltungen, aber auch Notare. Dazu zählt natürlich auch das australische Konsulat, das Beglaubigungen direkt in englischer Sprache ausstellt. Auch einige wenige deutsche Notare können und tun das in englischer Sprache.
In Australien gibt es zudem eine Vielzahl weiterer Personen oder Institutionen, die beglaubigte Kopien anfertigen dürfen, und der autorisierte Kreis ist je nach Behörde, bei der Du Deinen Antrag stellst, unterschiedlich. Australische Registered Migration Agents können für die Einwanderungsbehörde und auch für mehrere berufsanerkennende Stellen ebenfalls Fotokopien auf Echtheit beglaubigen.
TRA zum Beispiel sieht folgenden Personenkreis vor: Juctices of the Peace, Notary Publics, lawyers / solicitors, Registered Migration Agents, Magistrates offices and (in some countries only – Police Officers and School Teachers or University Professors.
Es ist also wichtig, die autorisierte Person oder Funktion zu finden, die es auch in Deutschland gibt (einen Friedensrichter z.B. gibt es in Deutschland nicht, und ein Universitätsprofessor wird nach deutschem Recht nicht zur Beglaubigung von Kopien berechtigt sein).
In der Regel sind die australischen Behörden mit Beglaubigungsstempeln der Stadt- oder Gemeindeverwaltung zufrieden.
Eine Ausnahme bilden hier ADC, AMC und ANMC. Hier ist es empfehlenswert, die Beglaubigungen gleich beim australischen Konsulat oder zumindest bei einem Notar einzuholen, der in englischer Sprache beglaubigt.
Die meisten Behörden sind sogar mit einem Beglaubigungsstempel zufrieden, der ihnen nur in deutscher Sprache vorliegt. Eine Ausnahme bilden hier neben ADC, AMC und ANMC jedoch auch Teaching Australia und Engineers Australia. Die Beglaubigung für diese Behörden sollte folgende Angaben enthalten: Unterschrift, Datum, Anschrift, Telefonnummer, Siegel
Enthält der Beglaubigungsstempel diese Angaben nicht oder nur teilweise, so ist es empfehlenswert, die fehlenden Details zu notieren und diese auf einem Aufkleber der Übersetzung handschriftlich beizufügen.
Hier ist es also sinnvoll, die beglaubigten Kopien vor der Übersetzung anfertigen zu lassen, damit der Beglaubigungsstempel mit übersetzt werden kann. Die Anfertigung beglaubigter Kopien dient dazu, Fälschungen von Dokumenten zu verhindern.
Beglaubigte Übersetzungen
Anders als bei der Beglaubigung einer Kopie handelt es sich bei der Beglaubigung einer Übersetzung nicht um eine formale, sondern um eine inhaltliche Beglaubigung. Der zur Anfertigung einer beglaubigten Übersetzung qualifizierte und berechtigte Übersetzer bestätigt also, dass der Inhalt des Originals mit dem Inhalt der Übersetzung übereinstimmt.
Das erklärt auch, warum ein Übersetzer i.d.R. keine beglaubigten Kopien anfertigen darf.
Beglaubigte Übersetzungen dürfen in Deutschland von allen bei einem Gericht zugelassen, d.h. beeidigten, vereidigten oder ermächtigten Übersetzern angefertigt werden. Diese Übersetzungen sind bei so gut wie allen australischen Behörden anerkannt.
In Australien dürfen alle von NAATI (National Accreditation Authority for Translators and Interpreters) zugelassenen Übersetzer beglaubigte Übersetzungen anfertigen (siehe auch unser Artikel “Übersetzungen für Australien“). Auch diese sind bei allen australischen Behörden anerkannt.
Unter Umständen muss ein Antragsteller aus dem Ausland jedoch einen Übersetzer seines Wohnlandes beauftragen (z.B. für die Anerkennung durch NAATI selbst) oder aber er darf nur einen NAATI-übersetzer mit der beglaubigten Übersetzung beauftragen.
Im Zweifelsfall gibt die jeweilige Behörde Auskunft darüber, welche Anforderungen an die Übersetzung und an die Qualifikation des Übersetzers gestellt werden. Die Anfertigung beglaubigter Übersetzungen dient dazu, Fälschungen von Inhalten zu verhindern.
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Die in diesem Artikel gemachten Angaben entsprechen dem Stand im März 2009.
Andrea schrieb am 28.01.2011:
Hi,
Danke für die ausführliche Erklärung. Ich bin dabei, Unterlagen für das Visum zusammenzustellen und dabei gerade bei diesem Punkt hängen geblieben.
Was mir nicht klar ist: wenn ich beglaubigte Übersetzungen habe, muss ich dann trotzdem noch beglaubigte Kopien mit einreichen? Also Kopie UND Übersetzung? Beinhaltet die beglaubigte Übersetzung die Kopie also nicht?
Vielen Dank, wenn mir dies jemand beantworten könnte.
Gruss,
Andrea